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Wissenswertes über den Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.

  1. Organisation
  2. Aufgaben und Ziele
  3. Bewahren von Kulturgut
  4. Theatertreffen
  5. BDAT
  6. Versicherung
  7. Mitgliedschaft
  8. Leistungen
  9. Verbandsbeitrag

1. Organisation

Bei ständig wachsender Mitgliederzahl betreut der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (kurz VBAT), der 2008 sein 85-jähriges Bestehen feiern konnte, derzeit über 600 Amateurbühnen in seinen Bezirksverbänden „Oberbayern“ „Niederbayern“, „Schwaben“ und „Nordbayern“.
Alle Verantwortlichen im Präsidium des VBAT und in den Organen der Bezirksverbände sind ehrenamtlich tätig und müssen satzungsgemäß selbst Mitglieder in einer dem VBAT angeschlossenen Bühne sein. So orientieren sich Aktivitäten, Projekte und Entscheidungen der Verbandsführung an der täglichen Theaterpraxis.

2. Aufgaben und Ziele
Als Interessengemeinschaft und Repräsentant steht der VBAT allen nicht professionellen Theatergruppen in Bayern offen. So vielfältig wie das darstellende Spiel in Bayern, sind auch die Strukturen seiner Mitgliedsbühnen: Neben den allgemeinen Theatergruppen gibt es Sonderformen wie Kinder- und Jugendtheater, Seniorentheater, Figurentheater und Puppentheater, Freilichtspiele, Passionsspiele, Kleinkunstbühnen, Kabarett-Ensembles und natürlich auch in großer Zahl die bayerischen Volksbühnen. So sind alle Theaterbegeisterten, die das Theaterspiel aus Tradition oder aus Freude am Spiel betreiben, im Verband repräsentiert.

3. Bewahren von Kulturgut
Mit seinem Leistungsangebot und seinen Empfehlungen fördert der VBAT eine Hebung des Spielniveaus und die Pflege bayerischen Kulturgutes, insbesondere die Erhaltung der bayerischen Dialekte und Traditionen. Der VBAT sieht er sich als Wegbereiter in der Vermittlung des Theaterhandwerks und damit in der Förderung des Amateurspiels insgesamt. Dabei ist der VBAT aber bestrebt, das deutschsprachige und europäische Theater nicht auszugrenzen.

4. Theatertreffen
Vor allem Verbands- und Bezirkstage und die jährlichen Jugend-theater- und Seniorentheatertreffen setzen neue Impulse und ermöglichen die Kommunikation und den damit so wichtigen Erfahrungsaustausch zwischen den Bühnen. Diese Veranstaltungen tragen dazu bei, den kulturellen Stellenwert und das Selbstverständnis des Amateurtheaters in Bayern einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen.

5. BDAT
Diese Ziele verfolgt auch der „Bund Deutscher Amateurtheater“ (BDAT), bei dem der Verband Bayerischer Amateurtheater als größter Landesverband Mitglied ist.
Ferner ist der VBAT  Mitglied im „Bayerischer Landesverein für Heimatpflege“.

6. Versicherung
Für Mitgliedsbühnen im VBAT besteht über den BDAT bei der Allianz Versicherung AG Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
Zusätzliche Versicherungen für Vermögensschaden, Sachen, Mobiliar und Vereins-Rechtsschutz werden gesondert zu günstigen Konditionen angeboten.

7. Mitgliedschaft
Eine Aufnahmeprüfung zur Mitgliedschaft im VBAT findet nicht statt - im Gegenteil: gerade jungen Ensembles wird Starthilfe und Möglichkeit zur Steigerung der Spielqualität geboten.
Direkten Einfluss auf die Spielgestaltung sowie auf politische, religiöse oder ethnische Besonderheiten nimmt der Verband dabei nicht; die Mitgliedsbühnen bleiben selbständig.

8. Zusammenfassung der Leistungen
  • Aus- und Fortbildung im Theaterhandwerk, z. B. in Form von Spieler-, Regie-, Techniker-, Pyrotechniker- und Schminklehrgängen nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungskatalog
  • Fachseminare für Vereinsvorstände: Vereins-/Steuerrecht, Vereinsführung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
  • Kostenloser Bezug der dreimal jährlich erscheinenden Verbandszeitschrift „Bayerischer Theaterspiegel“
  • Zuschüsse für Bühnenausstattung (im Rahmen der Haushalts-mittel) - Richtlinien -
  • Zuschüsse für Spielbegegnungen im In- und Ausland.
  • Zuschüsse für sog. „Hauslehrgänge“ (Organisation von Ausbildung im eigenen Verein oder im Vereinsverband naher Region - Richtlinien -
  • Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Beratung in Versicherungsfragen
  • Beratung in allgemeinen Rechtsfragen
  • Beratung in Fragen GEMA und Künstlersozialversicherung
  • Beratung im Vereinsrecht (Satzungsrecht u. a.)
  • Beratung im Steuerrecht (Gemeinnützigkeit, FreistellungsBescheid, Umsatzsteuerbefreiung u. a.)
  • Beratung in Fragen der Jugendorganisation
  • Beratung in Fragen des Seniorentheaters
  • Spielberatung
  • Förderung und Hilfestellung von In- und Auslandsbegegnungen von Theatergruppen


9. Verbandsbeitrag

Was kostet mich der Verband jährlich:                                      

Bühnen bis      50 Mitglieder  120,00 €
Bühnen bis    100 Mitglieder  170,00 €
Bühnen bis    200 Mitglieder  200,00 €
Bühnen ab     201 Mitglieder  230,00 €

Zusätzlich wird vom jeweils zuständigen Bezirk noch gesondert eine jährliche Bezirksumlage erhoben  (Oberbayern 25,00 €, Niederbayern 25,00 €, Nordbayern 30,00 €, Schwaben: 26,00 €).
Jugend- und Kindergruppen sind aus Förderungsgründen beitragsfrei.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 €.

Beispiel an einem Verein mit bis zu 50 Mitglieder im Bezirk Oberbayern:
120,00 € Jahresbeitrag, darin enthalten Versicherungsbeitrag 33.50 € und Beitrag für VBAT und BDAT.
Zusätzlich 25,00 € Bezirksumlage  

Aktualisiert ( Freitag, 08. Januar 2010 um 09:46 Uhr )
 
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