Tipps/ Infos/ Lösungen unseres Kooperationspartner, OK-Ticket zur Corona-Pandemie

Tipps/ Infos/ Lösungen unseres Kooperationspartner, OK-Ticket zur Corona-Pandemie

Seit dem 15. Juli 2020 sind im Freistaat für Veranstaltungen folgende Vorgaben zu beachten:

Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bezeichneten Personenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dabei handelt es sich um folgenden Personenkreis: Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige von maximal zwei Hausständen oder Gruppen von bis zu 10 Personen. 
Unter Beachtung dieser Abstandsvorgaben sind in geschlossenen Räumen höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Teilnehmer zugelassen; bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400. 

Empfehlung von okticket.de:
  • Sitzpläne mit Verbund-Plätzen (2er-, 3er-, 4er-Sitze) kostenlos anlegen. Verbund-Plätze können nur zusammenhängend gekauft werden
  • Unter Wahrung der Abstandsregeln auch Einzelplätze in den Sitzplan aufnehmen
  • Mit der Sperrfunktion können Plätze online gesperrt und nach Bedarf freigegeben werden
Für die Teilnehmer gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben. 
Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Sobald Informationen zur Ausgestaltung dieses Konzeptes vorliegen, werden wir Sie informieren. Als Orientierungsgrundlage kann bis dahin das Schutz- und Hygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen dienen. 

Empfehlung von okticket.de:
  • Tickets schwerpunktmäßig online verkaufen (kontaktlos)
  • Einlasskontrolle mit Scanner (kontaktlos)
  • Bei Personalisierung wird automatisch eine Besucherliste erstellt, die als Nachweis der Rückverfolgbarkeit bei Infektionen gilt

Für gastronomische Angebote gelten die Vorgaben für Gastronomiebetriebe und für ein kulturelles Begleitprogramm die Vorgaben für Kulturveranstaltungen; die vorstehenden Teilnehmergrenzen gelten auch dann. 

Die Details sind im neuen § 14a der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.

Weitere Fragen und Lösungen: www.okticket.de  oder https://support.okticket.de/news/

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Mit freundlichen Grüßen


Norbert Neugirg

okticket.de GmbH
Pfaffenreuth 18
92715 Püchersreuth

 Telefon: +49 (0) 96 81 / 91 77 37
Telefax: +49 (0) 96 81 / 91 83 48
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