Antworten zum Transparenzregister

Antworten zum Transparenzregister

Führung des Transparenzregisters

Zahlungsaufforderung des Bundesanzeiger-Verlags ist berechtigt / Warnung vor Falschbescheiden

 

Im Rahmen des Geldwäschegesetzes wurde 2017 die Transparenzregistergebührenverordnung eingeführt. Im Transparenzregister sind alle Vereine bundesweit aufgeführt, hierfür wird eine jährliche Gebühr erhoben. Aktuell erhalten die Vereine vom Bundesanzeiger-Verlag aus Köln die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren für die Jahre 2017 - 2020. Der Gesamtbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist (drei Wochen) zu begleichen.

Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes verfügen, können nach der Transparenzregistergebührenverordnung bei der registerführenden Stelle eine Gebührenbefreiung beantragen. Der Antrag kann nach Registrierung ausschließlich über die Internetseite des Transparenzregisters erfolgen: https://www.transparenzregister.de

 

Weitere Informationen von unserem Dachverband BDAT: Transparenzregister und Vereine » Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT)


VORSICHT in diesem Zusammenhang vor Falschbescheiden: So geht’s / Daten und Statistiken – Bundesanzeiger