Gesetzgeber verlängert Corona-Abmilderungsgesetz für Vereine

Gesetzgeber verlängert Corona-Abmilderungsgesetz für Vereine


Amtszeitverlängerung des Vorstands, hybride Mitgliederversammlungen etc. und Beschlussfassung im Umlaufverfahren nun bis 31.08.2022 ohne Satzungsregelung möglich. Es empfiehlt sich für Vereine und Verbände darüber nachzudenken, wie auch für die Zeit danach Entscheidungen der Organe auf elektronischen Wegen gefasst werden können. Gleiches gilt für eine Regelung in der Satzung, wonach eine Amtszeit des Vorstands und/oder anderer Mitglieder der Organe des Vereins bzw. Verbands nicht zwingend mit deren Ablauf endet: 

gesetzgeber-verlaengert-pandemie-sonderregelun.pdf

(S. 4153): 
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4147.pdf



Quelle: Patrick R. Nessler/Bundesgesetzblatt

Direktlink zum Artikel: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=news_show&id=744