Antragsfrist für Spielstätten- und Veranstalterprogramm verkürzt

Antragsfrist für Spielstätten- und Veranstalterprogramm verkürzt


Zur Einhaltung der europarechtlichen Beihilferegelungen im Rahmen der Coronapandemie muss die Antragsfrist für die Bewilligungszeiträume 2. Halbjahr 2021 und 1. Quartal 2022 im Spielstätten- und Veranstalterprogramm bis 10. Juni 2022 verkürzt werden! 

Diese Frist gilt auch für den aktuellen Bewilligungszeitraum 2. Quartal 2022. Die Frist dient dem Interesse der Antragstellenden, da im Hinblick auf die zum 01. Juli 2022 auslaufende 5. Bundesregelung Kleinbeihilfen die beihilferechtliche Grundlage der Finanzhilfe ansonsten nicht gewährleistet werden könnte. Der Freistaat Bayern hat auf die Geltungsdauer der beihilferechtlichen Grundlagen keinen Einfluss.

Bei Einhaltung der neuen Antragsfrist erhalten die Antragstellenden bis zum Auslaufen der Beihilferegelungen am 30. Juni 2022 eine vorläufige Mitteilung, die aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich ist. Mit dieser vorläufigen Mitteilung ist noch kein Anspruch auf Zahlung verbunden. Eine abschließende Prüfung, Bewilligung und Zahlung kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen, insbesondere die zur Antragstellung beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, vorliegen. Die entsprechende Änderung der Richtlinie wird aktuell vorbereitet und zeitnah veröffentlicht.

Um die rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist es dringend erforderlich, dass bis spätestens 10. Juni 2022 ein Antrag im Antragssystem hinterlegt ist. Soweit hinsichtlich des Liquiditätsbedarfs noch keine Ist-Zahlen vorliegen, ist eine Prognose des Bedarfs vorzunehmen. Sollten andere Finanzhilfen, wie etwa die Überbrückungshilfe, schon der Höhe nach feststehen, sind diese bereits als Einnahmen anzugeben. Noch fehlende Bescheide oder offiziell bestätigte Liquiditätsbedarfsplanungen, können auch noch nach dem 10. Juni 2022 eingereicht werden.

Weitere Informationen: https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm 




Quelle: Bayern innovativ

Direktlink zum Artikel: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=news_show&id=781