Gesetzesänderung: Website auf Anpassungen überprüfen

Gesetzesänderung: Website auf Anpassungen überprüfen


Das Telemediengesetz, welches beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht auf der Website regelt, ist außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. 

Überarbeitung des Impressums

TMG wird zu DDG

Das Digitale-Dienst- Gesetz enthält in § 5 DDG die künftig relevante Vorschrift zur Einhaltung der Impressumspflicht und ersetzt damit die bisherige Regelung aus § 5 TMG. Tauschen Sie im Impressum auf der Website den Verweis auf das TMG gegen DDG aus. Unterlassen Sie dies, kann der Verein abgemahnt werden.

Privatadressen

Bisher mussten die Privatadressen der Vorstandsmitglieder im Impressum angegeben werden. Dies ist nun nicht mehr erforderlich! Statt der Privatadressen geben Sie eine geschäftliche Adresse oder die allgemeine Kontaktadresse des Vereins an. Diese Adresse muss eine physische Kontaktmöglichkeit darstellen, an die rechtlich relevante Korrespondenz gesendet werden kann. Das könnte die Adresse des Vereinssitzes oder eine andere regelmäßig überprüfte geschäftliche Adresse sein. Die Namen der Vorstandsmitglieder bleiben weiterhin im Impressum, aber ohne private Kontaktinformationen.



Quelle: DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

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