BDAT Verbandsinfo // Sonderseite Corona-Pandemie BDAT / Mitteilung LABW "Verein(t)Zusammen" / Schreiben Kultur-KMK / Finanzhilfen AT //

BDAT Verbandsinfo // Sonderseite Corona-Pandemie BDAT / Mitteilung LABW "Verein(t)Zusammen" / Schreiben Kultur-KMK / Finanzhilfen AT //

Liebe Theaterengagierte,

ich hoffe, Ihnen/Euch geht es trotz dieser besonderen Zeiten soweit gut. Dank des Hochs „Jürgen“ strahlt an vielen Orten in Deutschland die Sonne bei wolkenlosem Himmel und teil heftigem Wind – und bewahrt uns hoffentlich auch „Sonne im Herzen“.

Heute (zum Ende der Woche 1 der Ausgangsbeschränkungen und zum Ende der Woche 2 geschlossener Schulen und Kitas) haben wir vier Anliegen gesammelt, die wir kommunizieren wollen:

1)     Service-Sonderseite BDAT zur Corona-Pandemie

https://bdat.info/corona-pandemie/

Wir haben eine neue Service-Sonderseite gestartet und dafür Informationen und aktuelle Hinweise rund um’s Geschehen für Amateurtheater sowie Fördermöglichkeiten (z.B. für freiberufliche Theaterschaffende, die sonst Seminare leiten und jetzt vor der Existenzbedrohung stehen) zusammengestellt. Auch Links zu den Sonderseiten der BDAT-Mitgliedsverbände sind zu finden.

Die Serviceseite ist immer über „Aktuelles“ auf der Startseite verknüpft. Wir ergänzen und aktualisieren die Seite fortlaufend. Hinweise nimmt Tina Hohmann unter presse@bdat.info gern entgegen. Für Hinweise und Fragen stehe ich unter ostertag@bdat.info natürlich auch zur Verfügung.

2)     „Verein(t) zusammen“

https://vereintzusammen.info/

Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg (LABW) hat in Zusammenarbeit u.a. mit der Chorjugend Baden-Württemberg unter dem Motto „Vereine als soziale Netzwerke gegen Krisen“ die Online-Plattform für Vereine und Zivilgesellschaft initiiert. Die Plattform ruft zur Beteiligung auf und will vernetzt informieren, Best practice in Krisenzeiten eine Möglichkeit zur Darstellung und zum Nachahmen, zur gegenseitigen Unterstützung geben.

Bitte beachtet/beachten Sie die Email von Naemi Keuler mit ausführlicher Information im Anhang dieser Email. Zur Plattform haben wir auch auf unserer Sonderseite verlinkt.


3)     Kulturpolitische Arbeit zur Corona-Krise und Schreiben des BDAT an den Vorsitzenden der Kultur-KMK


Wir sprechen in der kulturpolitischen Arbeit der Geschäftsstelle und des Präsidiums verschiedene Ebenen an, um auf die Bedrohung der Amateurtheater und die voraussichtlichen Folgen der Pandemie hinzuweisen und Unterstützung einzufordern. Wir sind sind dafür z.B. im Kontakt mit unserem Förderreferat bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und haben am 25.03. ein dringliches Schreiben an den Vorsitzenden der Kulturminister-Konferenz der Länder (Kultur-KMK), Staatsminister Bernd Sibler, gesendet.
Das Schreiben ist im Anhang zur Information.

à Bitte an die Mitgliedsverbände: wenn Ihr Ergebnisse Eurer Befragungen von Euren Bühnen habt, sendet sie uns in der Zusammenfassung. Diese Ergebnisse speisen wir in die Vertretungsarbeit u.a. mit Kultur-KMK, sie sind wichtig und verleihen der Anfrage um Unterstützung mehr Gewicht!
Wenn Ihr keine Befragungen leisten könnt, sendet uns gerne Beispiele oder eine kurze Zusammenfassung Eurer Einschätzungen in Eurem Bundesland.

4)     Unterstützung von Amateurtheatern als wirtschaftliche Betriebe in der Pandemie durch Hilfsmaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbständige

Mich erreichte aktuell die Einschätzung von unserem BKM-Referat (Bundesbeauftragte für Kultur und Medien), dass auch Amateurtheater als Kleinunternehmen gelten können und somit Zugriff auf Fördermöglichkeiten für Kleinunternehmen und Soloselbständige der Länder oder des Bundes haben. Die Bundesregierung stellt zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe 50 Mrd. Euro an Corona-Soforthilfe-Mitteln zur Verfügung.

 Vereine oder Stiftungen gelten nach Einschätzung von BKM demnach durchaus als „Unternehmen“, wenn sie (z.B. durch Ticketverkauf) „auf dem Markt tätig“ sind. Diese weite Definition ermöglicht Zugriff auf Fördermöglichkeiten. Damit sind die Maßnahmen für Klein- und Soloselbständige gemeint. Das würde Vereine betreffen, die Menschen angestellt haben, solche Fälle gibt es im Amateurtheater.


Der Bundesmusikverband, der Amateurmusiker, -orchester und –chöre vertritt, stellt auf seiner Seite dazu dar:
„Musikvereine, Chöre und Orchester sind i.d.R. antragsberechtigt, wenn sie gemäß der Definition von Kleinstunternehmen wirtschaftlich tätig sind, weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und die Jahresbilanz unter 2 Mio. Euro liegt. Die Abgrenzung, was bei einem Verein zum wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich (Anbieter eines Produkts am Markt, z.B. Eintrittskarten) gehört und was nicht, muss jeweils im Einzelfall vorgenommen werden.“
http://bundesmusikverband.de/covid-19/

 Bleibt / Bleiben Sie gesund.

 Mit besten Grüßen

 Irene Ostertag

Geschäftsführerin