Spielstätten- und Veranstalterprogramm: Antragsfrist verlängert

Spielstätten- und Veranstalterprogramm: Antragsfrist verlängert


Im Rahmen des Spielstätten- und Veranstalterprogramms kann eine einmalige Finanzhilfe von bis zu 300.000 Euro für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 beantragt werden. Die Antragsfrist geht noch bis zum 30. September 2022 (für den Bewilligungszeitraum 2. Halbjahr 2021). 

Antragstellung

Die Anträge für das Spielstätten- und Veranstalterprogramm können auf folgender Webseite gestellt werden: 

www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm 

Unterstützung

Das Infotelefon zur Beantwortung Ihrer Fragen erreichen Sie unter:
0911-20671-344 (Mo. - Fr. 13:00 bis 16:30 Uhr)

Anfragen per E-Mail können an spielstaettenprogramm@bayern-innovativ.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.



Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Direktlink zum Artikel: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=news_show&id=758